Häufig gestellte Fragen:



Was kostet ein Auftritt?

Das hängt maßgeblich von der Anzahl der gewünschten Lieder ab.

Für das erste Lied inklusive Aufbau und Bereitstellung meines professionellen Equipments, Soundcheck und Abbau berechne ich 185€.

Jedes weitere Lied kostet 85€ extra.

 

Hinzu kommen Fahrtkosten in Höhe von 0,80€ pro gefahrenem Kilometer. Die Entfernung wird berechnet von meinem Wohnort (41748 Viersen) bis zu eurer Hochzeits-Location und wieder zurück zu mir nach Hause.


Welche Leistungen sind bei einer Buchung inbegriffen?

  • Ständiger Kontakt zu euch (per E-mail, Telefon oder WhatsApp) um alle eure Wünsche perfekt umsetzen zu können
  • Üben und gegebenenfalls Einstudieren eurer Wunschlieder *
  • Kauf von Noten bzw. Hintergrundmusik für eure Wunschlieder *
  • Bereitstellung, Aufbau und Abbau meines professionellen Equipments
  • Mindestens eine Stunde vor Beginn der Zeremonie bin ich vor Ort, um Aufzubauen, einen Soundcheck zu Machen, und alle Lieder nochmal zu Singen
  • An- und Abfahrt zu eurer Hochzeitslocation

* Ihr könnt euch gerne euer ganz persönliches Lieblingslied wünschen, auch wenn es nicht in meinem Standard Repertoire ist. Sofern ich ein passendes Halbplayback finde und das Lied stimmlich zu mir passt, komme ich euren Wünschen gerne nach.

 

Das Einstudieren mir unbekannter Lieder ist im Preis mit enthalten. Die Kosten für Playbackversionen werden euch separat in Rechnung gestellt. Diese betragen pro Lied ca. 3-50 €. Der Kauf von Instrumentalen erfolgt immer erst nach Rücksprache mit euch.


Wie funktioniert es mit der Bezahlung?

Eine Anzahlung in Höhe von 100 € ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Mit Eingang dieser Zahlung ist euer Wunschtermin fest für euch geblockt.

 

Die meisten Brautpaare bezahlen den Restbetrag am Tag der Hochzeit in bar. Dafür beauftragt ihr vorzugsweise eure Trauzeugen oder einen Familienangehörigen, damit ihr voll und ganz eure Hochzeit geniessen könnt.

Manche Paare überweisen aber auch schon vorab. Ihr dürft entscheiden, wie es euch lieber ist.

 

Im Gegenzug erhaltet ihr von mir eine Rechnung.


Worum müsst ihr euch noch kümmern?

Neben der Auswahl der Lieder für eure Trauung, bei der ich euch selbstverständlich gerne helfe, habt ihr noch eine weitere wichtige Aufgabe.

Bei einer kirchlichen oder standesamtlichen Trauung bitte ich euch, den Pfarrer bzw. Standesbeamten vorab darüber in Kenntnis zu setzen, dass ihr eine Sängerin gebucht habt. Sprecht bei der Gelegenheit bitte auch an, welche Lieder ihr euch ausgesucht habt. Nicht jeder Pfarrer ist mit dem neuesten Popsong einverstanden, wobei ich da, ausser auf meiner eigenen Hochzeit, bisher noch keine großen Probleme hatte.

Ausserdem muss sichergestellt sein, dass ich mindestens eine Stunde vor Beginn der Trauung Zugang zur Kirche habe, um mein Equipment aufzubauen und einen Soundcheck zu Machen.

 

Ansonsten benötige ich lediglich eine freizugängliche Steckdose. Sollte keine Steckdose vorhanden sein, teilen Sie mir dies bitte rechtzeitig mit, damit ich das entsprechende Equipment bereitstellen kann. Aber auch das ist kein Problem.


Kann ich eine Buchung stornieren?

Ihr bekommt bei einer Buchung von mir eine verbindliche Buchungsbestätigung, in Form eines Vertrages, zugeschickt. Dieser Vertrag dient sowohl für euch als auch für mich zur Sicherheit.

 

Im Anschluss daran habt ihr 14 Tage Rücktrittsrecht. Danach muss ich euch bei einer Stornierung 50% der Gage in Rechnung stellen. Hinzu kommen die Kosten für eventuell erworbene Noten oder Playbacks.


Was passiert wenn die Sängerin ausfällt?

Die Stimme ist das Kapital einer jeden Sängerin. Natürlich kann es passieren, dass ich krankheitsbedingt nicht zu eurer Hochzeit erscheinen kann. Das ist jedoch bisher noch nicht vorgekommen. Eine kleine Erkältung ist kein Grund, nicht auf eurer Hochzeit singen zu können.

 

Sollte ich jedoch aus einem anderen schwerwiegenden gesundheitlichen oder persönlichen Grund nicht in der Lage sein, den Auftritt zu bestreiten, werde ich euch mit all meiner Kraft unterstützen einen adäquaten Ersatz, auch kurzfristig, zu finden. Ich habe bereits mehrere qualifizierte Sängerinnen in meinem Bekanntenkreis, die ich persönlich darum bitten würde, für mich einzuspringen. Ausserdem bin ich Mitglied in einem Hochzeitssänger-Netzwerk. Dort findet sich in der Not immer eine passende Vertretung die auch sehr kurzfristig einspringen kann.

Seid beruhigt, ich lasse euch in einer solchen Situation garantiert nicht hängen.


Gibt es eine Rechnung?


Die Rechnung bekommen ihr entweder von mir persönlich oder per Post. Da ich meine Tätigkeit als Sängerin als freiberufliche Tätigkeit angemeldet habe und wie jeder Andere auch meine Steuern zahlen muss, bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung zu schreiben und diese dem Finanzamt vorzulegen. In dieser Branche ist es leider üblich, dass viele ohne Anmeldung arbeiten. Ihr könnt euch durch die Rechnung aber sicher sein, dass eure Buchung auf legalem Weg erfolgt ist.

Für Firmen gibt es bei Auftritten auf Events sogar die Möglichkeit, die Rechnung evtl. steuerlich abzusetzen.